Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B Bereich

Muss man ab 2025 alle Rechnungen an Firmen als E-Rechnungen erstellen?

Nein muss man nicht. Es gibt immer wieder Berichte in den Medien die das behaupten – aber es ist falsch. Für Deutschland gilt: Ab 2025 muss man E-Rechnungen empfangen können (normalerweise per E-Mail). Die Pflicht, im B2B Bereich Rechnungen als E-Rechnungen zu erstellen tritt zum Januar 2027 in Kraft für Firmen mit über 800.000 € Jahresumsatz. Für Firmen mit weniger Umsatz greift die Pflicht erst ab 2028.

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