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Ab dem 01.01.2019 müssen Umsätze mit elektronischen Artikeln wie zum
Beispiel e-Papers oder e-Books nicht mehr mit dem MwSt.-Prozentsatz des
Ziel-Lands fakturiert werden, wenn der Verkauf aus einem EU Land in ein
anders EU Land erfolgt und der Kunde eine Privatperson ist (keine
Umsatzsteueridentifikationsnummer hat) - sofern der Gesamtwert solcher
Umsätze im Jahr nicht 10.000 EUR netto übersteigt.
Mit anderen Worten, wenn Sie an Privatpersonen in anderen EU Ländern
elektronische Artikel liefern und damit weniger als 10.000 EUR Umsatz
machen, muss Ihre Verlagssoftware nicht mehr wie bisher den
MwSt.-Prozentsatz des Lands des Kunden einsetzen und die Umsätze
mittels Mini-One-Stop-Shop (MOSS) Verfahren melden sondern Sie
berechnen einfach Ihren Inland-MwSt-Satz, der Umsatz ist im Land des
Lieferanten steuerbar. Das ist eine große Vereinfachung für kleinere
Verlage, die nur wenig Umsatz mit elektronischen Artikeln ins EU
Ausland erzielen.